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   OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05   

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https://dejure.org/2005,11237
OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,11237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,11237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2005 - 2 Ss OWi 312/05 (https://dejure.org/2005,11237)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formbedürftigkeit der Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen; Erforderlichkeit einer Unterschrift bei Vorliegen einer schriftlichen Anordnung einer Vernehmung; Unterbrechung der Verjährung durch die Anordnung der ersten Vernehmung

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung durch schriftliche Anordnung der Anhörung; Formale Wirksamkeit der schriftlichen Anordnung bei unleserlichem Handzeichen; Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo"

  • Judicialis

    OWiG § 33

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33
    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des Sachbearbeiters; Lesbarkeit

  • rechtsportal.de

    OWiG § 33 Abs. 1, Abs. 2
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Vernehmung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung - Anordnung der Vernehmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Das Amtsgericht hat die von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die Identifizierung des Betroffenen anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes (vgl. dazu zuletzt u.a. Senat im Beschluss vom 13. Mai 2005 in 2 Ss OWi 274/05, StraFo 2005, 297 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) beachtet.
  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen; KK-Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG DAR 2004, 401).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt (OLG Köln VRS 84, 104; Göhler § 33 Rn. 45; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss OWi 651/04).
  • OLG Köln, 26.06.1992 - Ss 247/92

    Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Betroffener; Angeklagter; Rechtsmittel;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt (OLG Köln VRS 84, 104; Göhler § 33 Rn. 45; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss OWi 651/04).
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05
    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen; KK-Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG DAR 2004, 401).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die

    In der Rechtsprechung wird als Unterzeichnung auch ein Handzeichen für ausreichend erachtet (OLG Dresden DAR 2004, 534; OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 SsOWi 312/05 - juris; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Hamm, 13.07.2006 - 2 Ss OWi 415/06

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Handy; Telefonieren im Straßenverkehr

    Demgemäß ist zu ihrer Wirksamkeit eine besondere Form nicht erforderlich, sondern es ist ausreichend, dass sich der geäußerte behördliche Wille anhand des Akteninhalts mit Gewissheit feststellen lässt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05 - Weller in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflg., § 33, Rdn. 57).
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